Zeugnisse von früher besuchten Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt,
Zeugnisse über den qualifizierenden Hauptschulabschluss - kann nachgereicht werden - die Anmeldung erfolgt dann mit dem Halbjahreszeugnis der 9. Klasse (für die zweistufige Wirtschaftsschule),
Zwischenzeugnis der Mittelschule (für die vierstufige Wirtschaftsschule),
Bescheinigung über einen bestehenden Impfschutz gegen Masern.
Die Zeugnisse werden nach Einsichtnahme zurückgegeben.