Aufnahmebedingungen


Übertrittsmöglichkeiten
  • Neu: 5. Klasse! Aufnahme bereits nach der Grundschule möglich.  
  • Nach der 5. Klasse (oder 6. Klasse) in die 6. Klasse (Vorklasse).
  • Nach der 6./7. Klasse in die vierjährige Wirtschaftsschule.
  • Nach der absolvierten 9. Klasse der Mittelschule in die zweijährige Wirtschaftsschule, keine Altersbeschränkung.
  • Übertritt in die verschiedenen Jahrgangsstufen auch aus Gymnasium, Realschule und M-Zweig möglich.

Anmeldung

Bitte beachten Sie, dass die Aufnahmekapazität in die neuen Klassen beschränkt ist. Das bedeutet, dass die Anmeldung so bald wie möglich erfolgen sollte. Generell ist eine Voranmeldung, die einen Schulplatz freihält, bereits während des laufenden Schuljahres möglich. Ob ein endgültiger Schulvertrag bereits abschließbar ist, sollten Sie am besten persönlich bzw. telefonisch mit dem Schulsekretariat oder der Schulleitung (Tel.: 08323 800-139; E-Mail: info@merkurschule.de) klären.

 
Aufnahmebedingungen in die vierjährige Wirtschaftsschule
mit Eintritt in die 7. Klasse

 

Grundbedingung: Am 30. Juni darf der Schüler bzw. die Schülerin noch nicht 15 Jahre alt geworden sein.

Ein Eintritt nach der 6. und 7. Klasse der Mittelschule ist problemlos möglich,

  • wenn im Zwischenzeugnis (oder Jahreszeugnis) die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik 2,66 oder besser ist.

  • wenn der Probeunterricht (Mai oder September) in den Fächern Deutsch und Mathematik erfolgreich abgelegt wird. Es muss dabei mindestens in einem Fach die Note 3 und in dem anderen Fach die Note 4 erzielt werden, bei der Note 4 in beiden Fächern ent­scheidet der Elternwille.

Die Aufnahme von Schülern aus weiterführenden Schulen (M-Zug 7. Klasse, Real-schule, Gymnasium) ist möglich,

  • wenn die Vorrückungserlaubnis bzw. Erlaubnis zum „Vorrücken auf Probe“ in die der Eingangsstufe entsprechenden Jahrgangsstufe vorliegt
  • wenn in den Vorrü­ckungsfächern, die in der Wirtschaftsschule ebenfalls unterrichtet werden, höchstens ein­mal die Note 5 vorkommt.
  • wenn der Probeunterricht erfolgreich abgelegt wird (siehe oben).
Eine Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) müssen auch Schüler und Schülerinnen ablegen, die von einer freien Schule ohne Notengebung kommen; zusätzlich sollte hier auch eine Eignungserklärung der abgebenden Schule vorgelegt werden.
Zur Klärung der Aufnahme in andere Jahrgangsstufen der vierstufigen Wirtschaftsschule vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin.



Aufnahmebedingungen für die zweijährige Wirtschaftsschule
mit Eintritt in die 10. Klasse


Es gibt keine Altersbeschränkung für die Aufnahme in die zweistufige Wirtschaftsschule.

Aus der Mittelschule: 
  • Abschluss mit QA - Aufnahme ohne Probezeit
  • Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule - Aufnahme nur mit Probezeit

Aus Realschule, Gymnasium und Mittelschule mit M-Zug:

Bestehen der 9. Klasse bzw. bei Nichtbestehen in Deutsch und Englisch mind. Note 4 im Jahreszeugnis.